1. Soforthilfeprogramm des Landes um drei Monate verlängert!
2. Lockerungsbeschlüsse für den Sport 7. und 11. Mai
3. Betrieb der Sportschulen des LSB und der Fachverbände
Alle Sportvereine in NRW, die durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, können sich weiterhin bis zu je 50.000 Euro sichern: Das laufende Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ der Landesregierung, das bislang bereits für über 450 Vereine wertvolle finanzielle Unterstützung geleistet hat, wird um drei Monate verlängert.
Infopost: 5. Update Qualifizierungsarbeit in Zeiten von Corona: Wiederaufnahme der Qualifizierungsmaßnahmen (Information, Beratung, Schulung) ab dem 18.05.2020
Allenthalben wird in Print- und Social Media die Mär verbreitet, dass Wasseranlagen in Campingfahrzeugen mit Zitronensäure gereinigt und in einen hygienischen Zustand versetzt werden. Das ist falsch und gefährlich. Solche Aussagen unterliegen weder einem Faktencheck noch einer Plausibilitätsprüfung.
Der Breitensport kommt nach den jüngsten Corona-Lockerungen langsam wieder in Bewegung. Doch die Umsetzung der Corona-Regeln stellt viele Sportverbände vor Probleme.
Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW
ReinhardFischbach
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