Der LSB-NRW Informiert

Zitat
Betreff: 15. Corona Update 30.05.2020

Hinweise für die Erstellung eines

Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes für Sportvereine

Das Letzte zuerst: Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist der unteren Gesundheitsbehörde vor der Eröffnung der Einrichtung oder der Durchführung des Angebots vorzulegen. Erst nach Zustimmung ist die Durchführung der Angebote zulässig.

Eine Auflistung der Unteren Gesundheitsbehörden des Landes NRW finden Sie hier .

Wer muss ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erstellen?

Jeder Verein, der nach § 9(6) der CORSchVO einen sportlichen Wettbewerb im Freien durchführen möchte ist verpflichtet, ein entsprechendes Konzept zu erstellen.

Was sollte ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept enthalten:

Die jeweils zu treffenden Maßnahmen hängen von örtlichen Begebenheiten ab, sind sportartspezifisch zu treffen und hängen demgemäß von den Umständen des Einzelfalles ab. Die nachfolgende Auflistung kann als Leitlinie genutzt werden, um die vor Ort erforderlichen Maßnahmen treffen zu können.

- Benennung eines Verantwortlichen (Ansprechpartner*in für Mitglieder, Teilnehmende und Behör-den sowie zuständig für die Erstellung und Einhaltung der Regelungen)

- Plan, an welchen Stellen Informationstafeln ausgehängt werden. Vorlagen sind in der rechten Navi-gation hier zu finden

- Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Me-tern bezogen auf

o den Zu- und Abgang zu den Sportstätten

o die Nutzung von Duschen- und Umkleiden (ggf. nur Verweis auf die Einhaltung der durch den Träger aufgestellten Regelungen)

o die Nutzung weiterer Gemeinschaftsräume

- Bereitstellung ausreichender Handdesinfektionsgelegenheiten

- Art und Weise der Erfassung der Kontaktdaten zur ggf. erforderlichen Rückverfolgbarkeit. (Erläute-rung: Die CORSchVO ordnet dies nicht an, es wird aber verlangt, dass „es in der Verantwortung der zusammentreffenden Personen liegt, für vier Wochen nach dem Zusammentreffen zu gewährleis-ten, dass im Fall einer Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sämtliche Personen der unteren Gesundheitsbehörde mit Kontaktdaten benannt werden können.“ Die Einhaltung der Datenschutz-grundverordnung ist Aufgabe der Vereine. Eine Einverständniserklärung zur Datenerfassung sind in den FAQs hinterlegt)

- Verfahren zur Archivierung der Listen mit den Kontaktdaten (wo werden diese vorgehalten)

- Beschreibung zur Umsetzung der Vorschrift, dass nicht mehr als 10 Personen an den Wettbewer-ben im Freizeit- und Breitensport teilnehmen

- Bei Nutzung vereinseigener Sportstätten Erstellung eines Reinigungs- und Desinfektionsplanes für die jeweiligen Sportstätten (Die Reinigung von Oberflächen steht im Vordergrund (lt. RKI: https://www.rki.de/DE/Content/…inigung_Desinfektion.html)

- Belegungsplan vereinseigener Sportstätten aus dem auch hervor geht, wie die Zu- und Abgänge für Zuschauer (max. 100) geregelt werden

- Verweis auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln

- Informationsschreiben für alle eingesetzten Übungsleitungen, Trainer*innen und Betreuer* innen mit allen erforderlichen Informationen

- Beschreibung des Verfahrens zur Information der Aktiven

- Verweis z.B. auf die Internetseite des Vereins zur Information der Mitglieder

Stand 28.05.2020


Einverständniserklärung zur Erfassung und Weitergabe von Personenkontaktdaten gemäß Corona-Schutzverordnung NRW nebst den entsprechenden Datenschutzhinweisen (zugleich Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO)

Die behördlichen Vorgaben sehen zahlreiche Maßnahmen vor, um die aktuelle Corona-Pandemie einzudämmen. Bestimmte Maßnahmen machen es erst möglich, dass Einrichtungen öffnen können. Dies gilt auch für den Sport- und Trainingsbetrieb. Ein Bestandteil des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes ist die Registrierung von Personen, um im Fall einer Infektion einer Person mit dem Corona-Virus die Infektionsketten und Personenkontakte nachvollziehen zu können. Hierzu ist vorgesehen, dass Personen, die sogenannte Betretungsräume eröffnen, Daten von anwesenden Personen mit deren Einverständnis zur Ermöglichung einer Rückverfolgung schriftlich zu erfassen und im Bedarfsfall an die zuständigen Behörden zu übermitteln haben. (vgl. § 2a Corona-Schutzverordnung NRW in der ab dem 30.05.2020 gültigen Fassung). Demgemäß erbitten wir Ihr Einverständnis in die nachfolgend beschriebene Verarbeitung der Daten betreffend Ihre Person. Sollten Sie mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden sein, können Sie am Sportangebot des Vereins bedauerlicherweise nicht teilnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Herrn/Frau/divers:

Vor-/Name:

wohnhaft:

Telefonnummer:

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die meine Person betreffenden Daten wie in den nachfolgenden Datenschutzhinweisen angegeben, erhoben, aufbewahrt und im Fall eines Kontaktes mit einer betroffenen Person oder bei einer Infizierung meiner Person mit dem Corona-Virus an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden dürfen.

Mir ist bewusst, dass eine Teilnahme am Sport- und Trainingsbetrieb des Vereins nicht möglich ist, sollte ich mein Einverständnis verweigern.

Die nachfolgenden Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Ort, Datum Unterschrift

Datenschutzhinweise:

Nachfolgend informieren wir Sie über die wesentlichen Aspekte der Verarbeitung Ihrer Daten:

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter:

Turn- und Sportverein Musterstadt e.V., Am Sportplatz 1, 12345 Musterstadt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB, Telefon: 0123/456789, E-Mail: info@tus-musterstadt.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

Turn- und Sportverein Musterstadt e.V., Der Datenschutzbeauftragte, Am Sportplatz 1, 12345 Musterstadt, datenschutzbeauftragter@tus-musterstadt.de

(Erläuterung: Falls der Verein einen Datenschutzbeauftragten benannt hat, sind hier die Kontaktdaten anzugeben. Ansonsten können die Kontaktdaten einer Ansprechperson für den Datenschutz angegeben werden oder die Angabe entfällt.)

3. Welche Kategorien von Daten werden verarbeitet?

Wir verarbeiten folgende Daten zu Ihrer Person:

Geschlecht, Vor-/Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), Telefonnummer, Aufenthaltszeitraum (Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der Sportanlage), Angebot, an dem Sie teilgenommen haben (z.B. Kurs, Training).

4. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht in § 2a vor, dass Personen, die sogenannte Betretungsräume eröffnen, die Kontaktdaten der anwesenden Personen zu erheben haben, um eine Rückverfolgung ermöglichen zu können. Dies dient dazu, Infektionsketten zu ermitteln und eine Weiterverbreitung des Corona-Virus zu unterbinden. Zu diesem Zweck erheben wir die vorgenannten Daten, um diese erforderlichenfalls an die zuständigen Gesundheitsbehörden weiterleiten zu können.

5. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO. Danach ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus § 2a der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

6. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden intern von zuständigen Mitarbeiter*innen, die mit der Organisation und Durchführung des Sportbetriebs beauftragt sind, verarbeitet (z.B. Übungsleiter*innen, Geschäftsführer*innen).

Ferner können wir die Daten, die wir zu Ihrer Person im Zusammenhang mit der Teilnahme am Sport- und Trainingsbetrieb erfasst haben, auf Aufforderung an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergeben, wenn andere Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden und sich zu derselben Zeit auf der Sportanlage aufgehalten oder an demselben Kurs teilgenommen haben und daher möglicherweise Kontakt mit Ihnen hatten. Diese Maßnahmen haben das Ziel, Infektionsketten nachzuverfolgen und unterbrechen zu können.

Ihre Daten können darüber hinaus sogenannten Auftragsverarbeitern zugänglich gemacht werden. Hierbei handelt es sich um Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungen erbringen. Diese Unternehmen sind auftrags- und weisungsgebunden auf der Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages im Sinne von Artikel 28 Abs. 3 DSGVO tätig und verarbeiten die Daten nicht für eigene Zwecke.

(Erläuterung: Der Aspekt der Auftragsverarbeitung ist nur aufzunehmen, wenn tatsächlich Auftragsverarbeiter mit den Daten in Berührung kommen. Das dürfte zum Beispiel nicht der Fall sein, wenn die Daten ausschließlich auf Papier aufbewahrt werden.)

7. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Die hiermit erhobenen Daten werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert und im Anschluss vollständig vernichtet (vgl. § 2a Abs. 1 Corona-Schutzverordnung NRW in der Fassung vom 30.05.2020). Die Vier-Wochen-Frist gilt für jede einzelne Teilnahme. Eine darüber hinaus gehende Speicherung aus anderen Gründen (zum Beispiel aus Abrechnungsgründen mit Kostenträgern) bleibt hiervon unberührt.

8. Ist die betroffene Person verpflichtet, die Daten zur Verfügung zu stellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung hätte:

Sie sind nicht verpflichtet, uns die Daten zur Verfügung zu stellen und Ihr Einverständnis mit der beschriebenen Datenverarbeitung zu erklären. Ohne Ihr Einverständnis und ohne die Bereitstellung der Daten können Sie allerdings nicht am Sport- und Trainingsbetrieb des Vereins teilnehmen.

9. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,

- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,

- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,

- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird,

- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

Bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde handelt es sich um:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Musterland,

An der Aufsicht 1, 12345 Musterstadt, info@ldi-musterland.de

Für Nordrhein-Westfalen:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10,

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

10. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:

Ihre Daten werden im Rahmen Ihres Einverständnisses und bei der Teilnahme am Sport- und Trainingsbetrieb erhoben und stammen von Ihnen als betroffene Person. Eine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. ein Profiling findet nicht statt.

Ende der Informationspflicht

Stand: 28. Mai 2020