Fortbildung zum Themenfeld „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“, die im Rahmen von Qualifizierungen/ Ausbildungen oder Beratungen/Informationsveranstaltungen durch den Fachverband oder den Bund, z.B. im Rahmen von ÜL C Aus- und Fortbildungen, angeboten werden sollen.
Erkältung, Magenverstimmung oder gar eine Grippe – wen es erwischt hat, der geht morgens lieber zum Arzt statt ins Büro. Gerade während der Corona-Pandemie wäre es geradezu fahrlässig, mit Erkältungs- oder Grippesymptomen zur Arbeit zu gehen. Für Arztbesuche während der Arbeitszeit gibt es aber auch in Corona-Zeiten Regeln. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer erklärt, welche das sind.
Gerne lade ich Sie zu einer digitalen Informationsveranstaltung der Initiative RRC 2032 zur möglichen Bewerbung Deutschlands um Olympische und Paralympische Spiele im Jahr 2032 in der Region Rhein Ruhr am
22.01.2021
von 18:00 – 19:00 Uhr
ein.
Das Referat Breitensport/Gesundheit möchte ab 2021 die Themen „Prävention im Sport“ und „Gesundheit im Sport“ stärker in den Fokus rücken und hier enger mit Ihnen zusammenarbeiten
1. Corona
1.1 Stufenplan für den Wiedereinstieg in den Vereinssport
1.2 Hilfsprogramme des Landes NRW
1.3 #trotzdemSPORT, Ergebnisse und neuer Vereinswettbewerb 2.0
1.4 Zwischenstand Bestandserhebung 2021
2. Digitale Mitgliederversammlung 2021 und schriftliches Umlaufverfahren
3. Zielvereinbarung mit der Landesregierung, Bilanz 2020
4. Hearings mit der Initiative Rhein Ruhr City 2032
Anbei erhalten Sie eine Presseinformation zum Thema: „Landessportbund NRW von Kanzlerin-Runde enttäusch: Klaren Fahrplan für Vereinssport vereinbaren!“
Aus- und Fortbildungen, Info-Veranstaltungen sowie Vereins- und Mitgliedsorganisationsberatungen in Form von Präsenzveranstaltungen werden zunächst
bis einschließlich 31.03.2021 weiterhin nicht stattfinden können.
am kommenden Montag, 8. März, tritt erneut eine Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung in Kraft, die soeben veröffentlicht wurde, siehe
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-03-05_coronaschvo_ab_08.03.2021_lesefassung.pdf
Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen im Jahr 2021
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Zielgruppe: Vereins- und Verbandsvorstände; Geschäftsführer/-innen; Justitiare und Rechtsberater/-innen in Vereinen und Verbänden
ReinhardFischbach
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