Presseinformation des Landessportbundes NRW

Betreff: Presseinformation Landessportbund NRW / LSB-Führung begrüßt Öffnung der Sportfreianlagen und fordert erneut gemeinsames Stufenmodell

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Anbei erhalten Sie eine Presseinformation zum Thema: „Landessportbund NRW fordert erneut gemeinsames Stufenmodell“ mit der Bitte um freundliche Beachtung

LSB-Führung begrüßt überraschende Öffnung der Sportfreianlagen

Landessportbund NRW fordert erneut gemeinsames Stufenmodell

Duisburg (19. Februar 2021) - Das Ende des Stillstands auf Sportanlagen naht: Der Landessportbund NRW begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, dass ab Montag (22. Februar 2021) Sportanlagen unter freiem Himmel grundsätzlich wieder geöffnet werden können. Allerdings dürfen sie nur von Einzelpersonen oder zu Zweit genutzt werden; größere Gruppen dürfen nur aus einem Hausstand gebildet werden.

„Das ist ein ganz wichtiger erster Schritt“, verdeutlicht LSB-Präsident Stefan Klett. „Endlich werden diese Bewegungsräume, die besonders Kinder und Jugendliche so dringend brauchen, wieder zugänglich gemacht. Wir appellieren besonders an die Kommunen, dies nun auch rasch umzusetzen.“

Der Landessportbund NRW fordert aber weitergehende Planungen und verweist auf sein bereits Anfang Februar vorgelegtes Stufenmodell. „Die jetzt beschlossenen Öffnungen bedeuten lediglich eine Angleichung an das, was in anderen Bundesländern bislang schon möglich war. Wir fordern die Landesregierung erneut auf, gemeinsam mit uns ein Stufenmodell zu erarbeiten, das sich an landesweiten Inzidenzwerten orientiert, aber auch Faktoren wie Nachverfolgbarkeit berücksichtigt“, so LSB-Vorstandsvorsitzender Dr. Christoph Niessen.

„Sportvereine bieten feste Angebote an festen Orten mit festen Gruppen zu festen Zeiten und mit fachkundigen Trainerinnen und Trainern, die für eine Einhaltung der notwendigen Regeln sorgen. Sie bieten damit deutlich mehr Sicherheit als diffuse Begegnungsräume im Verkehr, in Geschäften oder im beruflichen Umfeld der Menschen. Wenn wir diese Vereinsstruktur nicht nachhaltig beschädigen wollen, sollten wir sie endlich zu Gesunderhaltung der Menschen in der Pandemie nutzen“, so Niessen weiter.

Zum Update der Coronaschutzverordnung: https://www.land.nrw/sites/def…2.02.2021_lesefassung.pdf


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