Der LSB-NRW Informiert
nachstehend einige wichtige Ergänzungen/Klarstellungen zu unserem vorgestern Abend versandten 14. Corona-Update (Link zur aktuellen CoronaSchVO und Anlage siehe unten):
Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte sind lediglich beim Gesundheitsamt vorzulegen!
Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte sind lediglich beim Gesundheitsamt vorzulegen!
ReinhardFischbach