Haftung & Versicherung bei Veranstaltungen sowie Datenschutz: siehe Blatt/Seite 2
Haftung und Versicherung bei Veranstaltungen
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Bei Unfällen bestehen Ersatz- oder Entschädigungsansprüche nur im Rahmen der
bestehenden Versicherungen für Vereins-/Verbandsmitglieder.
Haftungsbeschränkung:
Die Teilnahme an Sportveranstaltungen ist nie ohne Risiko.
Es ist zu beachten, dass auch bei umsichtiger Betreuung ein Risiko nie
vollkommen ausgeschlossen werden kann.
Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den Veranstalter oder anderweitige Verantwortliche, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Eine Haftung der Veranstalter oder anderweitiger Verantwortlicher wegen leichter Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.
Alle Teilnehmer sind im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei der FSG NW e.V./dem Mitgliedsverein über die Sportversicherung der ARAG versichert. Diese enthält zum heutigen Zeitpunkt (August 2017) eine Unfallversicherung inklusive einem Reha-Management, eine Haftplicht-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherung.
Datenschutz
Die in der Ausschreibungsvorlage veröffentlichen Angaben (wie z.B. Name des Ansprechpartners, Telefon-Nr, E-Mail, etc.) sind zur Aufrechterhaltung bzw. Organisation des Sport- und Kursbetriebes, im Rahmen der DS-GVO, erforderlich. Die Datenschutzordnung der FSG-NW vom 04.09.2018 ist hierbei zu beachten.
Mir ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.