Besteht für das Reiseland eine (Teil-)Reisewarnung durch das Auswärtige Amt, müssen Urlauber damit rechnen, dass die Behandlungskosten für eine Corona-Erkrankung nicht übernommen werden.
gerne informieren wir Euch darüber, dass der Landessportbund NRW (LSB NRW) mit seiner Sportjugend NRW (SJ NRW) ab dem 15.06.2020 weitere Lockerungen bei der Durchführung einzelner Qualifizierungsformate vorgenommen hat.
Weitergehende Informationen werden per Mail an die Vereine gesendet.
ab kommenden Montag, 15.06.2020 gibt es erneut Änderungen in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die zu weiteren Öffnungsmöglichkeiten für den Sport führen
der "Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona" beschreibt eine stufenweise Lockerung der Einschränkungen. Die Stufe 4 trat gestern in Kraft und bringt erneut kleine Verbesserungen für uns alle.
Ab Montag, den 15.06.2020 weitere Öffnungsmöglichkeiten für den Sport
ReinhardFischbach
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