Der LSB-NW informiert

Verschickt: Do, 14. Mai 2020 12:16


Betreff: Infopost: 5. Update Qualifizierungsarbeit in Zeiten von Corona: Wiederaufnahme der Qualifizierungsmaßnahmen (Information, Beratung, Schulung) ab dem 18.05.2020



Zur Information:

- an die Geschäftsstellen der Bünde


- an die Ansprechpartner*innen Qualifizierung der Bünde

-
an die Geschäftsstellen der Fachverbände

- an die Ansprechpartner*innen Qualifizierung der Fachverbände

- an den internen Verteiler Qualifizierung

- an alle Lehrteamer*innen

Liebe Kollegen*innen,

wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass der Landessportbund NRW (LSB NRW) mit seiner Sportjugend NRW (SJ NRW) ab dem 18.05.2020 die Durchführung von Qualifizierungen wieder aufnehmen wird. Dies ist natürlich nur unter strenger und ausnahmsloser Anwendung der aktuell gültigen Vorschriften und entsprechenden Ausführungsbestimmungen möglich:    
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)      
Vierte Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2     
Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchutzVO NRW

Für die Durchführung der verschiedenen Qualifizierungsformate informiert der Landessportbund NRW:
·        
Alle Schulungsangebote in Form von Aus- und Fortbildungen können sowohl
indoor als auch outdoor unter Wahrung der Vorgaben der aktuell gültigen Verordnungen durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Planungen der Landesregierung wird die Übernachtung im Sport - und Tagungszentrum Hachen ab dem 18.05.2020 wieder möglich sein. Detaillierte Informationen zu einzuhaltenden Hygiene- und Infektionsstandards werden als neu gefasste Anlage zur CoronaSchVO in den nächsten Tagen erwartet.

·        
Informationsveranstaltungen können mit bis zu max. 100 Teilnehmern durchgeführt werden (§ 7 Abs. 1 CoronaSchVO NRW). Der LSB NRW und seine SJ NRW wird jedoch Formate mit Teilnehmerzahlen > 30 Personen bis auf weiteres nicht durchführen und sofern möglich, die Voraussetzung der notwendigen Raumfläche des Schulungsraums für max. eine Person von mind. 5 qm erweitern. Dadurch wollen wir sicherstellen, dass die Veranstaltungen in ausreichend großen Räumlichkeiten stattfinden.
      
Die Durchführung einer VIBSS-Beratung sowie Beratung einer Mitgliedsorganisation kann im Präsenzformat ab sofort stattfinden. Wir werden das jeweilige Beratungsgespräch auf eine max. Teilnehmerzahl von 5 Personen beschränken. Sind mehr als 5 Teilnehmer*innen für das Beratungsgespräch avisiert, kann eine Beratung in Form einer Telefon- oder Videokonferenz stattfinden, sofern die zu beratende Organisation damit einverstanden ist. Ansonsten werden wir den Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Generell gilt zu beachten:
      
Einwilligungserklärung zur Registrierung aller Teilnehmer*innen: Es müssen sich alle Teilnehmer*innen zum Zwecke der Kontaktpersonennachverfolgung registrieren. Die Daten sind während des Aufbewahrungszeitraums auf Anforderung an das zuständige Gesundheitsamt weiterzugeben. Die Registrierung der Teilnehmenden hat dabei datenschutzkonform zu erfolgen. Weigert sich eine Person die Einwilligung abzugeben, ist dieser der Zugang zum Veranstaltungsort zu verwehren (vgl. Ziffer VII. Punkt 4. der Anlage). Zuständig für die ordnungsgemäße Erfassung der Daten und den vertraulichen Umgang mit den Listen wird zunächst der/die jeweilige Lehrteamer*in des Qualifizierungsangebotes sein. Die offene Auslage bereits ausgefüllter Listen ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. Nach Beendigung einer Qualifizierung werden die Listen zentral durch den LSB NRW und seiner SJ NRW oder den jeweiligen Veranstalter als Verantwortlichen unter Wahrung der Vertraulichkeit und Datensicherheit für den festgelegten Zeitraum aufbewahrt.(vgl. Anlage: „Muster Einwilligungserklärung CORONA Einwilligung u Informationspflichten Teilnahme Qualifizierungsmaßnahmen“)

      
Der Veranstalter hat die jeweiligen Lehrteamer*innen in die zu treffenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu unterweisen. Die Lehrteamer*innen sind anzuhalten, die Teilnehmer*innen entsprechend zu informieren. Gegebenenfalls kann es sich anbieten, die Information der Teilnehmer*innen durch die Lehrteamer*innen zu dokumentieren (vgl. Anlage Muster „Dokumentation Teilnehmer*innen über Hygiene-/ Infektionsschutzmaßnahmen“).
·        
Festlegung der Gruppengröße erfolgt anhand der Raumgröße: 5 qm pro Teilnehmer*in sind verpflichtend, jedoch empfehlen wir nach Möglichkeit die Mindestanforderung zu erweitern.·        
Bund und die Länder haben einen sogenannten "Notfallmechanismus" vereinbart. Steigen die Infektionszahlen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an, ist mit sofortigen regionalen Beschränkungen zu reagieren. Daher sind alle Veranstalter angehalten, sich ständig über die jeweils vor Ort geltenden Bedingungen zu informieren und entsprechend zu handeln.
Wir empfehlen alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich und geeignet sind, eine Verbreitung des Virus und eine Infektion der Teilnehmer*innen im Rahmen von Qualifizierungsverastaltungen zu verhindern. Hierzu zählen geeignete Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und Gewährleistung eines Mindestabstands. Die jeweils zu treffenden Maßnahmen hängen von örtlichen Begebenheiten und demgemäß von den Umständen im Einzelfall ab. Die Lehrteamer*innen sind einzubeziehen und entsprechend einzuweisen.

Anmerkungen und Empfehlungen für Lehrteamer*in:
·        
Der/ die Lehrteamer*innen tragen eine besondere Verantwortung für die Teilnehmer*innen.·        
Der/ die Lehrteamer*innen benötigen Kenntnisse über die Symptome und bekannten Übertragungsformen von Covid-19. (https://www.rki.de/DE/Content/…ges_Coronavirus/nCoV.html)
·        
Bei der Planung von Qualifizierungsmaßnahmen muss mehr Zeit für organisatorischen Aufwand und ggf. Einsatz von notwendigen Hilfspersonen berücksichtigt werden.·        
Zu Beginn der Qualifizierungsmaßnahme muss der/die Lehrteamer*in die Abstands- und Hygieneregeln erläutern und die Teilnehmer*innen zu ihrem Gesundheitszustand befragen: keine Teilnahme von Personen mit Symptomen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Einwilligungserklärungen der Teilnehmer*innen in die Datenverarbeitungen vorliegen.·        
Der/die Lehrteamer*in muss beurteilen, ob alle Teilnehmer*innen, insbesondere auch Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung oder psychischer Erkrankung, die Regelungen verstanden haben und umsetzen können.·        
Der/ die Lehrteamer*in hat fortwährend auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten.       
Partnerübungen sowie taktile Korrekturen sind zu unterlassen, ebenso Übungen, die zu einer erheblichen Beschleunigung der Atmung führen (Aerosolbildung).      
Nur bedingt einsetzbare Materialien und deren Reinigungsmöglichkeiten sind bei der Durchführung und Variierung von Übungen zu beachten.
Der Schulungs- und Übungsraum und die verwendeten Materialien müssen hinsichtlich der Infektionsgefahr beurteilt und die regelmäßigen Desinfektionsmaßnahmen beachtet werden.
Wir freuen uns auf den Wiedereinstieg in sportlich bewegte Zeiten und hoffen, dass wir Ihnen umfangreiche Informationen geben konnten, um vor Ort eine Entscheidung für den Wiedereinstieg zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen treffen und vorbereiten zu können.
Weitere Antworten auf mögliche Fragen finden Sie auf unseren FAQ-Seiten:
https://www.vibss.de/vereinsma…irus-covid-19-sars-cov-2/


Viel Erfolg & herzliche Grüße aus Duisburg
Marion Kubitza
Ansprechpartner*in bei Fragen:
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Tel. 0203 7381-777
E-Mail:
VIBSS@lsb.nrw


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