Der LSB informiert

Präsidenten*innen, Vorsitzende und Geschäftsführer*innen

der Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

seitdem 1.10.2020 gilt die aktualisierte Coronaschutzverordnung in NRW mit einer Gültigkeit bis zum 31.10.2020. Wir nehmen dies zum Anlass, Ihnen ein weiteres Corona-Update zukommen zu lassen:

 

Zunächst möchten wir allerdingsnochmals eine Neuerung der letzten Verordnung aufgreifen und Sie darauf hinweisen, dass

-      bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauern*innen diese über die örtliche Gesundheitsbehörde dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales angezeigt werden muss,

-      diese Anzeige mind. 10 Tage vor der Veranstaltung erfolgen muss und

-      nur für jeweils eine Veranstaltung gilt.

 

Aufgrund der zahlreichen Anfragen an die örtlichen Gesundheitsbehörden empfiehlt sich eine frühzeitige Vorlage des Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts.

 

Der DOSB hat angekündigt, dassein von ihm beauftragtes Hygiene-Rahmenkonzept für (Groß-) Veranstaltungen inkl. TÜV-Zertifizierung bereits in diesem Monat fertig gestellt wird und dann von allen Sportorganisationen genutzt werden kann. Wir werden Sie weiter informieren.

 

I. Neue Coronaschutzverordnung

In der ab dem 1.10.2020 geltenden Coronaschutzverordung sind folgende Änderungen für den Sport enthalten:

-      Die Personenbegrenzungen für Kontaktsportarten entfällt, allerdings muss die (einfache) Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein.

-      Bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen (sämtliche Ligen/Wettbewerbe, an denen Mannschaften aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen können) ist die Inzidenz am Tag vor der Veranstaltung entscheidend. Ist die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in der Kommune des Austragungsortes >35 und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar, sind Zuschauerausgeschlossen.

 

Die LSB-Leitfäden für Vereine und Trainer*innen/Übungsleiter*innen haben wir aktualisiert. Wie gewohnt finden Sie die Coronaschutzverordnung, die ergänzten Hygiene- und Infektionsschutzstandards, die genannten Leitfäden und weitere Informationen auf unserer Internetseite:LINK zur Übersichtsseite

 

II. Jahresrechnung GEMA

In Verhandlungen mit der GEMA konnten DOSB und Landessportbünde für 2020 eine einmalige Rabattierung der bei den Sportvereinen in Rechnung gestellten GEMA-Pauschale um 24% erreichen. Diese werden wir mit der Jahresrechnung 2021 an die Vereine zurückerstatten bzw. sie von den zu zahlenden Beiträgen 2021 abziehen, da die Rechnungen 2020 an die Vereine bereits versandt wurden.

 

 

III. Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die neu gegründete „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ hat ein Förderprogramm veröffentlicht. Unter dem Titel „Gemeinsam Wirken in Zeiten von Corona“ hat die Stiftung ihr erstes Förderprogramm auf den Weg gebracht, um gemeinnützige Organisationen sowie das Engagement und das Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Damit können insbesondere auch Sportverbände und Sportvereine von den Unterstützungsleistungen profitieren.

 

-      Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung (z.B. Absicherung bestehender Engagement- und Ehrenamtsstrukturen), zur Digitalisierung der Vereinsarbeit (z.B. Entwicklung digitaler Kompetenzen von Ehrenamtler*innen) sowie zur Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Auch Verknüpfungen der Themen untereinander sind möglich.

-      Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 23. Mio. für das Jahr 2020 zur Verfügung, die per Antragsverfahren durch die Bundesstiftung vergeben werden. Einzelprojekte können mit bis zu 100.000 € gefördert werden. Anträge können ab sofort und bis zum 1. November 2020 gestellt werden, da die Mittel noch in diesem Jahr verausgabt werden müssen. Alle Informationen sind unter https://www.deutsche-stiftung-…d-ehrenamt.de/foerderung/ abrufbar.

 

 

IV. „Coronahilfen-Profisport“

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 9. September 2020 die Erweiterung des Kreises der Antragsteller beschlossen. Danach sind ab sofort auch Vereine und Unternehmen mit mindestens einer Mannschaft in einer 3. Liga im Bereich der olympischen, nicht olympischen und paralympischen Sportarten sowie Verbände grundsätzlich antragsberechtigt. Die Einzelheiten können der „Coronahilfen Profisport"-Richtlinie entnommen werden.

 

 

Abschließend möchten wir aus dem Pressestatement unseres Ministerpräsidenten nach den Bund-Länderberatungen am 29.09.2020 zitieren: „Heute ist es allgemeiner Konsens: wir dürfen nicht wieder bei Kindern, bei Schulen, bei Kindertagesstätten Schließungen planen. Wir müssen alle anderen Bereiche des öffentlichen Lebens eher zurückfahren, als dass bei KITAs und Schulen wieder begonnen wird.“ An einer weiteren Stelle weist der Ministerpräsident nachdrücklich darauf hin: „Nehmen Sie diese Listen zur Kontaktverfolgung ernst! […] Im eigenen Interesse jedes Einzelnen ist diese Kontaktrückverfolgung der Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie.“ Bleiben Sie also bitte achtsam und fordern Sie Ihre Mitarbeiter*innen und alle in unseren Sportvereinen Aktiven auf, die Vorgaben einzuhalten. Verhindern Sie, dass mit einer breiten persönlichen Interpretation der Vorschriften das Erlaubte überschritten wird und unser Vereinssport gefährdet wird.

 

 

 

Stefan Klett Dr. Christoph Niessen

Präsident Vorstandsvorsitzender