Am 12.08.2020 ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 31.08.2020.

On Freitag, 14. August 2020, Westermann, Georg <Georg.Westermann@lsb.nrw> wrote:


Präsidenten*innen, Vorsitzende und Geschäftsführer*innen
der Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
seitMittwoch dieser Woche gilt die neue Coronaschutzverordnung. Dies nehmen wir zum Anlass, Ihnen einige aktuelle Informationen zukommen zu lassen.
 
I. Neue Coronaschutzverordnung
 
Am 12.08.2020 ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 31.08.2020.
 
Für den Sport enthält sie keine Veränderungen für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes.Die angestrebte Erhöhung der TN-Zahlen von 30 auf 50 Personen bei Kontaktsportarten, die wir auf vielfache Anregung hin vorgeschlagen haben, wurde auch durch die Staatskanzlei unterstützt.
Aufgrund der aktuell steigenden Infektions-Zahlen in NRW konnte dies jedoch – für uns nachvollziehbar – nicht umgesetzt werden.Unsere Leitfäden für Vereine und Trainer*innen/Übungsleiter*innen haben wir aktualisiert. Unter anderem wurden sie um Informationen ergänzt, was zu tun ist, wenn ein Coronafall im Verein auftritt.
Wie gewohnt finden Sie die Coronaschutzverordnung, die genannten Leitfäden und weitere Informationen auf unserer Internetseite: LINK zur Übersichtsseite
 
II. Soforthilfe Sport in NRW verlängert!
Zum zweiten Mal wurde heute das von der Landesregierung zur Unterstützung des Sports in NRW aufgelegte Programm „Corona-Soforthilfe Sport“ verlängert. Bisher wurden hierüber Unterstützungen in Höhe von knapp 5 Millionen Euro an mehr als 700 Vereine ausgeschüttet. Nun können bis zum 15.11.2020 weiterhin Vereine und Mitgliedsorganisationen bei Corona-bedingten Liquiditätsengpässen über das Förderportal des LSB NRW Anträge zur Unterstützung stellen. Unser Dank gilt der Landesregierung und der Staatskanzlei für die Verlängerung der Möglichkeit, die vorgesehenen 10 Millionen Euro an Unterstützungsleistungen auch tatsächlich dem Sport zukommen zu lassen.
 
III. Aktuelle Informationen der Spitzenverbände
 
Der DOSB hat auf seiner Internetseite eine mittlerweile umfangreiche Zusammenstellung von Übergangsregelungen der Spitzensportverbände angelegt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Wettkampf- und Ligabetrieb langsam wieder anlaufen soll, gibt es hierzu bundesweit aktualisierte Konzepte, die zumindest aus sportfachlicher Sicht länderübergreifende Hilfestellungen geben. Eine Harmonisierung der gesetzlichen Vorgaben in unseren Bundesländern gibt es dagegen noch nicht.
 
IV. DOSB: Entwicklung eines allgemeinen Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen
 
Auf Grund der existierenden Unsicherheiten bei der Planung und Realisierung von Veranstaltungen unter Pandemie-Bedingungen hat der DOSB die Entwicklung eines allgemeinen Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen in Auftrag gegeben. In enger Abstimmung mit dem DOSB, dem TÜV Rheinland und einer mit Vertreter*innen von Spitzenverbänden besetzten Task Force soll ein Hygienestandard entwickelt werden, der die grundsätzlichen Leitlinien für eine verantwortbare, TÜV-geprüfte Durchführung von Sportveranstaltungen beinhalten soll. In weiteren Schritten können sportartspezifische Ergänzungen folgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls beim DOSB.
 
V. Überbrückungshilfen für den Profisport
 
Mit einem neu aufgelegten 200 Mio. € umfassenden Förderprogramm können (semi-)professionelle Sportvereine bzw. Unternehmen der 1. und 2. Ligen im olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssport (ohne 1. und 2. Fußball-Bundesliga der Männer) Unterstützung beantragen. Die dazu vorliegenden Informationen vom 10. August haben wir Ihnen als Anlage beigefügt.
 
 
Abschließend möchten wir in Anbetracht der steigenden Corona- Infektionszahlen alle Verantwortlichen im Sport in NRW bitten, durchzuhalten und weiterhin an Vereine und Sportlerinnen und Sportler zu appellieren, die aktuellen Corona-AHA-Regelungen einzuhalten. So können wir unseren Teil dazu beitragen, dass es nicht zu weiteren Beeinträchtigungen und Einschränkungen des Sports und des öffentlichen Lebens in NRW kommt.
 
 
Ihr                                                       Ihr
Stefan Klett                                         Georg Westermann
Präsident                                             Leiter Stab Verbundsystem/Grundsatzfragen
 
                                                                      
 
 
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
 
Georg Westermann
 
Leiter des Stabes
Verbundsystem/Grundsatzfragen
stellvertretender Geschäftsführer
 
Tel.: 0203 7381-889
Fax: 0203 7381-868
E-Mail: Georg.Westermann@lsb.nrw
 
Ich unterstütze die Initiative Ehrenamt #sportehrenamt
 
 
  
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