Die ARAG informiert

Düsseldorf, 17.6.2020




ARAG Recht schnell...


Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick



+++ Reisewarnung für Türkei bleibt bestehen +++

Die Türkei gehört mit Spanien und Italien zu den Lieblingsdestinationen deutscher Urlauber. Doch unbeschwerte Ferien wird es bis auf Weiteres in der Türkei nicht geben. Die Bundesregierung stuft die Türkei und weitere Länder wie beispielsweise Ägypten oder Marokko weiterhin als Corona-Risikogebiete ein. Reisende müssen also damit rechnen, nach der Rückkehr aus diesen Ländern eine 14-tägige Quarantäne verorndet zu bekommen. Eine Liste mit Risikoländern wird auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts regelmäßig aktualisiert.




+++ Google Earth: Keine Verpixelung +++

Das Landgericht Itzehoe hat laut ARAG Experten eine Klage gegen Google auf Verpixelung eines Grundstücks im Kartendienst Google Earth abgewiesen. Der Dienst falle unter die Informationsfreiheit, zudem greife das Recht auf freie Berufsausübung. Diese Grundrechte seien im Widerstreit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des klagenden Grundstücksbewohners höher zu gewichten. Denn es werde lediglich das gezeigt, was "auch aus einem Flugzeug oder Helikopter zu sehen gewesen wäre" (Az.: 10 O 84/20).


Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Itzehoe .




+++ Rundfunkbeitrag trotz Unzufriedenheit +++


Rundfunkbeiträge sind auch dann zu zahlen, wenn kein Empfangsgerät vorgehalten wird. Auch der Vorwurf, die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sei weder objektiv noch unparteilich und zudem unausgewogen, vermag die Beitragspflicht nicht auszuhebeln. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 10 K 488/20.TR).


Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Trier .




+++ Ausgleichzahlung wegen Verspätung durch ausrastenden Passagier? +++


Ansprüche von Flugreisenden auf eine Ausgleichzahlung wegen einer erheblichen Verspätung können ausgeschlossen sein, wenn ein ausrastender Fluggast auf einem Vorflug mit derselben Maschine für die Verspätung ursächlich ist. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 11. Juni 2020 entschieden. Ein solches Verhalten könne einen "außergewöhnlichen Umstand" begründen, da es nicht Teil des normalen Flugbetriebs und von der Airline nicht beherrschbar sei (Az.: C 74/19).


Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH .





Ihre Ansprechpartnerin

Brigitta Mehring Konzernkommunikation ARAG SE


Fachpresse/Kunden PR


Telefon: 0211 963-2560 Fax: 0211 963-2025


E-Mail: brigitta.mehring@arag.de www.arag.de