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Förderaufruf Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen im Jahr 2021
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Corona-Update 1/2021 LSB-NRW
1. Corona
1.1 Stufenplan für den Wiedereinstieg in den Vereinssport
1.2 Hilfsprogramme des Landes NRW
1.3 #trotzdemSPORT, Ergebnisse und neuer Vereinswettbewerb 2.0
1.4 Zwischenstand Bestandserhebung 2021
2. Digitale Mitgliederversammlung 2021 und schriftliches Umlaufverfahren
3. Zielvereinbarung mit der Landesregierung, Bilanz 2020
4. Hearings mit der Initiative Rhein Ruhr City 2032
1.1 Stufenplan für den Wiedereinstieg in den Vereinssport
1.2 Hilfsprogramme des Landes NRW
1.3 #trotzdemSPORT, Ergebnisse und neuer Vereinswettbewerb 2.0
1.4 Zwischenstand Bestandserhebung 2021
2. Digitale Mitgliederversammlung 2021 und schriftliches Umlaufverfahren
3. Zielvereinbarung mit der Landesregierung, Bilanz 2020
4. Hearings mit der Initiative Rhein Ruhr City 2032
Einladung zur digitalen Informationsveranstaltung der Initiative Rhein Ruhr City 2032
Gerne lade ich Sie zu einer digitalen Informationsveranstaltung der Initiative RRC 2032 zur möglichen Bewerbung Deutschlands um Olympische und Paralympische Spiele im Jahr 2032 in der Region Rhein Ruhr am
22.01.2021
von 18:00 – 19:00 Uhr
ein.
22.01.2021
von 18:00 – 19:00 Uhr
ein.
ARAG: Während der Arbeitzeit schnell zum Arzt?
Erkältung, Magenverstimmung oder gar eine Grippe – wen es erwischt hat, der geht morgens lieber zum Arzt statt ins Büro. Gerade während der Corona-Pandemie wäre es geradezu fahrlässig, mit Erkältungs- oder Grippesymptomen zur Arbeit zu gehen. Für Arztbesuche während der Arbeitszeit gibt es aber auch in Corona-Zeiten Regeln. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer erklärt, welche das sind.